Geht eine gesetzlich krankenversicherte Schwangere in den Mutterschutz, dann hat sie in der gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutzfrist – ab sechs Wochen vor der Geburt des Kindes bis acht Wochen danach – einen Anspruch auf Zahlung des Mutterschaftsgeldes. Dieses wird bei der gesetzlichen Krankenkasse geltend gemacht und beträgt maximal 13 Euro pro Tag. Diesen Betrag stockt der […]
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